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Im türkischen Wirtschaftsrecht spielt die Einhaltung gesetzlicher Formvorschriften eine zentrale Rolle für die Wirksamkeit von Verträgen. Anders als im deutschen Recht, wo Verträge oft formfrei geschlossen werden können, verlangt das türkische Recht in zahlreichen Fällen eine bestimmte Schriftform, notarielle Beglaubigung oder Registrierung – abhängig vom Vertragsgegenstand und der Rechtsfolge. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, kann der gesamte Vertrag nichtig sein, selbst wenn beide Parteien sich inhaltlich einig waren.

 

Besonders betroffen sind Verträge im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und bei Unternehmensbeteiligungen. So müssen etwa Gründungsurkunden, Anteilsübertragungen, Bürgschaften oder bestimmte Vollmachten in der Türkei notariell beurkundet oder bei Handelsregistern eingetragen werden. Fehlt die vorgeschriebene Form, fehlt auch die rechtliche Wirkung.

 

In der Praxis zeigt sich: Selbst formal geschlossene Verträge werden von türkischen Gerichten regelmäßig für unwirksam erklärt, wenn ein Detail fehlt – etwa eine Unterschrift, ein Datum oder die gesetzlich vorgeschriebene Beglaubigung. Diese strikte Auslegung hat gerade bei deutsch-türkischen Geschäftsbeziehungen in der Vergangenheit häufig zu Problemen geführt, weil ausländische Partner die Formvorgaben nicht kannten oder unterschätzt haben.

 

Gerichtliche Auseinandersetzungen entstehen insbesondere bei:

  • Fehlender notarieller Form bei Bürgschaften oder Gesellschafterbeschlüssen

  • Unterschriften ohne Vertretungsnachweis bei juristischen Personen

  • Mündlichen Nebenabreden, die den formellen Vertrag aushebeln sollen

  • Nicht registrierten Anteilsübertragungen bei Kapitalgesellschaften

  • Verträgen mit ausländischen Parteien, die türkisches Recht voraussetzen, aber keine formgerechte Ausführung aufweisen

 

Die türkische Rechtsprechung ist in diesen Punkten eindeutig: Ein Vertrag, der gegen zwingende Formvorgaben verstößt, entfaltet keine rechtliche Wirkung – unabhängig davon, ob Leistungen bereits erbracht wurden oder nicht. Eine nachträgliche Heilung ist in vielen Fällen nicht möglich.

 

Insbesondere ausländische Investoren und Unternehmen, die in der Türkei tätig werden, sollten daher vor Vertragsabschluss sicherstellen, dass alle formellen Anforderungen eingehalten werden. Eine präventive rechtliche Prüfung schützt nicht nur vor der Unwirksamkeit des Vertrags, sondern auch vor späteren Haftungsrisiken, Rechtsverlusten und langwierigen Gerichtsverfahren.

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