FAQ
1. Welche Rechtsform eignet sich für die Unternehmensgründung in der Türkei?
Für ausländische Investoren kommen häufig die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. Şti.) oder die Aktiengesellschaft (A.Ş.) infrage. Die Entscheidung hängt von Kapitalstruktur, Haftung, Unternehmensgröße und steuerlichen Aspekten ab. Wir beraten Sie zur optimalen Struktur – rechtlich wie wirtschaftlich.
2. Kann ich als ausländischer Unternehmer allein eine Firma in der Türkei gründen?
Ja. Ausländer dürfen in der Türkei alleinige Gesellschafter oder Geschäftsführer sein. Eine Niederlassungspflicht besteht nicht. Allerdings müssen bestimmte Gründungsunterlagen von autorisierten Stellen beglaubigt und übersetzt werden.
3. Wie lange dauert eine Unternehmensgründung in der Türkei?
Mit vollständigen Unterlagen dauert die Eintragung ins Handelsregister in der Regel 7 bis 14 Werktage. Die Dauer kann je nach Standort, Rechtsform und Behördenbelastung variieren. Wir begleiten den gesamten Gründungsprozess bis zur finalen Eintragung.
4. Was ist bei der Gestaltung von Verträgen mit türkischen Geschäftspartnern zu beachten?
Türkische Verträge unterscheiden sich oft deutlich in Sprache, Struktur und rechtlichen Klauseln. Eine zweisprachige und rechtskonforme Vertragsgestaltung ist entscheidend. Besondere Aufmerksamkeit gilt Gerichtsstandsvereinbarungen, Zahlungsbedingungen und Haftungsausschlüssen.
5. Welche Risiken bestehen bei Geschäftsbeziehungen in der Türkei?
Typische Risiken: formunwirksame Verträge, unklare Zahlungsabsprachen, verspätete Lieferungen, fehlende Sicherheiten, nicht einklagbare Abreden oder abweichende Handelsbräuche. Frühzeitige juristische Begleitung minimiert Konfliktpotenzial.
6. Was tun bei Vertragsverstößen durch türkische Geschäftspartner?
Wir prüfen die Anspruchsgrundlagen nach türkischem Recht und vertreten Sie bei außergerichtlichen Verhandlungen oder gerichtlichen Verfahren in der Türkei. Auch Schiedsgerichtsklauseln und internationale Zuständigkeiten werden berücksichtigt.
7. Wie werden deutsche Urteile in der Türkei vollstreckt?
Deutsche Urteile müssen in der Türkei durch ein gerichtliches Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren (tanıma ve tenfiz) bestätigt werden. Dafür gelten klare formale Voraussetzungen – insbesondere zur Gegenseitigkeit, öffentlichen Ordnung und ordnungsgemäßen Verfahrensführung.
8. Welche steuerlichen Pflichten habe ich als Unternehmer in der Türkei?
Unternehmen unterliegen der Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer (KDV), sowie je nach Geschäftstätigkeit weiteren Abgaben. Wir arbeiten mit erfahrenen Steuerberatern in der Türkei zusammen, um Ihre steuerlichen Pflichten effizient zu klären.
9. Muss ich als Geschäftsführer in der Türkei persönlich haften?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Bei Pflichtverletzungen, Steuerverstößen oder Verstößen gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen kann die persönliche Haftung greifen. Die Verantwortung kann nicht vollständig auf Dritte übertragen werden.
10. Bieten Sie eine Erstberatung zum türkischen Wirtschaftsrecht an?
Ja. Wir bieten eine telefonische oder schriftliche Erstberatung zum Pauschalpreis an. Je nach Beratungsbedarf erstellen wir ein transparentes Angebot – etwa bei Vertragsprüfung, Unternehmensgründung oder Konfliktlösung mit türkischen Partnern.

