Handelsrecht
Das Handelsrecht ist das Fundament des wirtschaftlichen Austauschs – vom einfachen Kaufvertrag bis zu komplexen Handelsvertreterstrukturen oder Vertriebssystemen. Wer in der Türkei geschäftlich aktiv ist oder Geschäftsbeziehungen mit türkischen Partnern eingeht, muss die besonderen Regeln des türkischen Handelsrechts kennen und korrekt anwenden.
Als spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Gestaltung und Absicherung Ihrer Handelsbeziehungen – kompetent, zweisprachig und praxisnah.
Was das türkische Handelsrecht auszeichnet
Das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu) enthält umfassende Regelungen zu Handelsgeschäften, Kaufleuten, Handelsvertretern, Handelsgesellschaften und Unternehmensverträgen. In vielen Punkten unterscheidet es sich jedoch deutlich vom deutschen HGB – etwa bei der Haftung, der Beweisführung oder den Formvorschriften für bestimmte Vertragstypen.
Diese Unterschiede können bei deutsch-türkischen Geschäftsbeziehungen schnell zu Missverständnissen oder Rechtsunsicherheit führen – insbesondere wenn Verträge unklar formuliert, unvollständig oder nicht lokal angepasst sind.
Typische Risiken im internationalen Handelsverkehr mit der Türkei:
-
Unwirksame oder nicht durchsetzbare Vertragsklauseln
-
Fehlende Regelungen zu Lieferung, Annahme, Gewährleistung und Verzug
-
Haftungsrisiken durch fehlende AGB oder unklare Zuständigkeiten
-
Konflikte mit Handelsvertretern oder Vertriebspartnern
-
Schwierigkeiten bei der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen
Unsere Leistungen im türkischen Handelsrecht:
-
Gestaltung und Prüfung von Handelsverträgen nach türkischem Recht
-
Beratung zu Handelsvertreterverträgen, Vertriebs- und Liefervereinbarungen
-
Absicherung Ihrer rechtlichen Interessen bei grenzüberschreitenden Handelsgeschäften
-
Begleitung bei Vertragsverhandlungen mit türkischen Geschäftspartnern
-
Durchsetzung oder Abwehr handelsrechtlicher Ansprüche in der Türkei und in Deutschland
Ihr Mehrwert: Juristische Sicherheit im internationalen Handel
Unsere Kanzlei vereint wirtschaftliches Verständnis mit fundierter Kenntnis des türkischen Handelsrechts. Wir beraten Sie nicht nur rechtlich, sondern auch strategisch – mit Blick auf Ihre unternehmerischen Ziele und die kulturellen Unterschiede im deutsch-türkischen Geschäftsverkehr.
Ob Sie als deutsches Unternehmen mit der Türkei handeln oder als türkischer Unternehmer in Deutschland Fuß fassen wollen – wir sorgen dafür, dass Ihre Geschäfte auf sicherem rechtlichem Fundament stehen.

