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Beendigung von Handelsvertreterverträgen

Die Beendigung von Handelsvertreterverträgen ist im türkischen Wirtschaftsrecht ein komplexes Thema, das für beide Vertragsparteien erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen haben kann. Handelsvertreterverträge, die oft auf unbestimmte Zeit geschlossen werden, können grundsätzlich durch Kündigung oder aus wichtigem Grund beendet werden. Dabei gelten spezielle Vorschriften, die sowohl die Rechte als auch die Pflichten von Handelsvertretern und Unternehmern regeln.

 

Eine ordentliche Kündigung muss in der Regel schriftlich erfolgen und unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfristen ausgesprochen werden. Die Kündigungsfrist orientiert sich meist an der Dauer des Vertragsverhältnisses und kann variieren. Wird die Kündigung ohne Einhaltung der Frist oder aus nicht gerechtfertigtem Grund ausgesprochen, kann der Handelsvertreter Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

Besondere Bedeutung kommt der sogenannten Kündigung aus wichtigem Grund zu. Hierbei muss eine Vertragspartei einen schwerwiegenden Verstoß der anderen Seite nachweisen, der eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht. Beispiele hierfür sind grobe Pflichtverletzungen, Vertrauensverlust oder wiederholte Vertragsverstöße.

 

Darüber hinaus regelt das türkische Handelsgesetzbuch Ansprüche auf Provisionen nach Beendigung des Vertrags. Handelsvertreter haben häufig Anspruch auf eine Abschlussprovision für Geschäfte, die unmittelbar vor oder nach Vertragsende durch ihre Tätigkeit vermittelt wurden. Auch eine Entschädigung für die vom Handelsvertreter geschaffenen und gepflegten Kundenbeziehungen kann unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden.

 

Im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen zwischen türkischen und ausländischen Unternehmen ist zudem zu beachten, dass die vertraglichen Vereinbarungen zur Beendigung und zu Schadensersatzansprüchen klar und rechtskonform ausgestaltet sein müssen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

 

Gerichte in der Türkei überprüfen Kündigungen und Vertragsbeendigungen daher stets genau auf ihre Rechtmäßigkeit, insbesondere wenn es um die Einhaltung der Formvorschriften, Fristen und die berechtigten Interessen beider Parteien geht.

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