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Schadensersatz bei Vertragsverstößen

Verträge bilden die rechtliche Grundlage wirtschaftlicher Beziehungen – auch im türkischen Geschäftsverkehr. Werden vertragliche Pflichten verletzt, sieht das türkische Schuldrecht klare Regelungen für Schadensersatzansprüche vor. Dabei ist nicht nur der entstandene finanzielle Schaden ersatzfähig, sondern unter Umständen auch der entgangene Gewinn.

 

Ein Vertragsverstoß kann viele Formen annehmen: verspätete Lieferung, mangelhafte Leistung, vertragswidriger Rücktritt oder die Nichterfüllung vereinbarter Zahlungen. Maßgeblich ist, ob der Verstoß schuldhaft begangen wurde – also fahrlässig oder vorsätzlich. Nur wenn der Schaden auf ein vertragswidriges Verhalten zurückzuführen ist, besteht ein Anspruch auf Ersatz.

 

Typische Schadensersatzkonstellationen:

  • Lieferverzug ohne triftigen Grund

  • Nicht- oder Schlechtleistung bei Dienst- oder Werkverträgen

  • Verletzung von Geheimhaltungs- oder Wettbewerbsklauseln

  • Vertragswidriger Rücktritt ohne berechtigtes Interesse

  • Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, etwa bei Informationspflichten

 

Die geschädigte Partei muss in der Regel nachweisen, dass ein wirksamer Vertrag bestand, eine Pflicht verletzt wurde, ein konkreter Schaden eingetreten ist und ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Türkische Gerichte verlangen eine nachvollziehbare Dokumentation – z. B. durch Rechnungen, Mahnungen, Gutachten oder Zeugenaussagen.

 

Bei internationalen Verträgen ist besonders zu beachten, welches Recht anwendbar ist und welches Gericht zuständig ist. Viele Verträge zwischen deutschen und türkischen Geschäftspartnern enthalten Schiedsklauseln oder Rechtswahlvereinbarungen, die die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen beeinflussen können.

 

Verträge sollten daher nicht nur inhaltlich klar formuliert, sondern auch rechtssicher ausgestaltet sein – insbesondere mit Blick auf Haftungsbegrenzungen, Fristen und Beweissicherung. Im Streitfall ist es entscheidend, die Ansprüche rechtzeitig und in der richtigen Form geltend zu machen.

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