Anerkennung ausländischer Urteile in der Türkei
Internationale Geschäftsbeziehungen führen immer wieder zu Streitigkeiten, die vor ausländischen Gerichten – etwa in Deutschland – entschieden werden. Doch ein Urteil allein genügt nicht, um in der Türkei vollstreckt zu werden. Damit ein ausländisches Urteil in der Türkei rechtlich wirksam wird, muss es in einem besonderen Verfahren durch türkische Gerichte anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden (tanıma ve tenfiz).
Diese Verfahren unterliegen strengen formellen und materiellen Voraussetzungen. Grundlage ist das türkische Gesetz über das Internationale Privatrecht und Zivilverfahrensrecht (IPR-Gesetz) sowie gegebenenfalls bilaterale Abkommen wie das deutsch-türkische Freundschaftsvertrag von 1929.
In der Praxis bedeutet das: Ein in Deutschland ergangenes Urteil – etwa zur Zahlung, Vertragsverletzung oder gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten – kann nur dann in der Türkei durchgesetzt werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Gerichte prüfen unter anderem:
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Ob Gegenseitigkeit besteht (also ob türkische Urteile auch in Deutschland anerkannt werden)
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Ob das ausländische Gericht zuständig war
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Ob das Urteil rechtskräftig ist
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Ob das Urteil gegen die öffentliche Ordnung (ordre public) der Türkei verstößt
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Ob die unterlegene Partei ordnungsgemäß am Verfahren beteiligt war
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem sogenannten ordre public-Vorbehalt: Ein deutsches Urteil wird nicht anerkannt, wenn es mit den wesentlichen Grundsätzen der türkischen Rechtsordnung unvereinbar ist. Das betrifft etwa familienrechtliche Entscheidungen, aber auch bestimmte Klauseln in wirtschaftsrechtlichen Urteilen.
Auch Schiedssprüche aus dem Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen in der Türkei anerkannt werden – hier greifen die Vorschriften des New Yorker Übereinkommens von 1958, dem die Türkei beigetreten ist.
Die Erfahrung zeigt: Schon kleine Formfehler – etwa bei der Übersetzung, Beglaubigung oder Zustellung – können zur Ablehnung führen. Um Zeitverlust und Kosten zu vermeiden, ist es ratsam, Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren professionell vorzubereiten und rechtlich begleiten zu lassen.

