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Investitionen in der Türkei: Worauf Sie beim Unternehmensaufbau achten sollten

Ein Markteintritt oder die Gründung eines Unternehmens in der Türkei ist ein rechtlich komplexer Prozess, der fundierte Planung und klare rechtliche Strukturen erfordert. Anders als in Deutschland läuft die Unternehmensgründung in der Türkei über das Handelsregister (Ticaret Sicil Müdürlüğü) und erfordert die Einhaltung zahlreicher gesetzlicher Vorschriften – vom Gesellschaftsvertrag bis zur steuerlichen Registrierung.

 

Wichtige Punkte, die vor der Gründung geklärt werden sollten:

  • Die Wahl der passenden Gesellschaftsform (z. B. GmbH, Aktiengesellschaft oder Zweigniederlassung)

  • Die rechtssichere Gestaltung des Gesellschaftsvertrags nach türkischem Recht

  • Die Anmeldung beim Handelsregister und die steuerliche Erfassung

  • Die Eintragung ins Kammerregister (Handelskammer)

  • Die rechtliche Absicherung von Geschäftsführern und Gesellschaftern

 

Rechtssicherheit durch professionelle Begleitung

Die Eintragung in das Handelsregister macht ein Unternehmen in der Türkei erst rechtsfähig. Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt für türkisches Wirtschaftsrecht hinzuzuziehen. Wir prüfen für Sie alle Unterlagen, koordinieren die Abläufe vor Ort und sorgen dafür, dass Ihr Vorhaben rechtssicher und effizient umgesetzt wird.

 

Individuelle Lösungen für internationale Unternehmer

Internationale Geschäftsstrukturen erfordern mehr als Standardlösungen – vor allem, wenn Beteiligte in verschiedenen Ländern ansässig sind oder unterschiedliche Rechtssysteme eine Rolle spielen. Unsere Kanzlei in München begleitet Sie persönlich durch alle Schritte und bietet Ihnen praxiserprobte, individuelle Beratung für Ihre wirtschaftlichen Ziele in der Türkei.

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